Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Breitgasse 41 / Drittelsgasse“

Hirschberger Bürger fordern eine zukunftsweisende Alternative

In Kürze wird ein geänderter Bebauungsplan für ein Bauvorhaben an der Breitgasse / Drittelsgasse vorgelegt. Es ist unumstritten, dass eine Nachverdichtung in vielen Gemeinden und auch in Hirschberg notwendig ist. Um den besonderen Siedlungscharakter und den Charme von Hirschberg zu wahren, aber auch die ökologischen Funktionen zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, eine Stadtplanung durchzuführen, welche die modernen Aspekte der Siedlungsökologie und Stadtplanung berücksichtigt.

Der Bebauungsplan „Breitgasse/Drittelsgasse“ ist eine Grundsatzentscheidung für Hirschberg, da er einen Modellcharakter für alle anderen Nachverdichtungen im Bereich der (nur in lockerer Blockrandverbauung bebauten) Gebiete oberhalb der Breitgasse haben wird

Die Bebauung liegt in einer klimasensiblen Frischluftschneise. An der Bergstraße bewirken Hangabwinde in Frischluftschneisen eine Abkühlung von bis zu 7-10°C. In einem Klimagutachten von Oekoplana (1990) wurde gezeigt, das die Hangabwinde in der Gemeinde Hirschberg eine Abkühlung von bis zu 7 Grad bewirken sowie klimatisch und lufthygienisch von größter Beduetung sind. Laut diesem Gutachen wirken z.B. die Hangabwinde des Apfelbachtales sich bis über die B3 und sogar bis nach Leutershausen aus. Das Gutachten von Oekoplana mahnte 1990 an, in sehr klimasensiblen Bereichen nur eine eingeschossige Bebauung zuzulassen und einen GRZ von 0,3 nicht zu überschreiten. Bisher liegt kein geeignetes großräumiges Gutachten vor, welches die gesamtklimatischen Auswirkungen der extrem massiven Bebauung darlegt.

Die Gemeindeverwaltung hat zwar ein Gutachten beauftragt, welches aber tatsächlich NUR für dieses Gebiet gilt, nicht aber für sämtliche Freiflächen, welche in der Frischluftschneise liegen. Und damit ist das Gutachten nicht oder nur bedingt aussagekräftig. Das ist insbesondere deshalb nötig, da die beiden 6-Familienhäuser zu den 5% der größten Häuser der Gemeinde zählen werden. Sie sollen auch nach dem Einspruch der Mitbürger noch immer bis zu 2 m höher als die direkt angrenzenden Häuser sein! Ein großräumiges Klimagutachten ist somit dringend nötig und muss unbedingt die älteren Gutachten in Betracht ziehen.

Die Mehrheit des Gemeinderates hat dem Entwurf des geänderten Bebauungsplanes mit erneuter, verkürzter Offenlage am Dienstag, dem 26.06.2012 zugestimmt und schafft damit einen Präzedenzfall für eine solche Nachverdichtung, die die Inwertsetzung der Gemeinde, das besondere Ortsbild von Hirschberg und die ökologischen Funktionen stark beeinträchtigen wird.

Folgende Argumente sind von besonderer Bedeutung, bitte nutzen sie diese für Ihren Einspruch:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Gewinnmaximierung.

„Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (Investor) realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Vorhabenträger und Gemeinde auf Grundlage des Baugesetzbuches (§12) abgestimmt. über einen Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans können in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden.“ (Quelle: Wikipedia).

Andere Hirschberger Bürger hatten Ihr Interesse an diesen Grundstücken angemeldet, um Einfamilienhäuser zu bauen. Das wurde abgelehnt. Der Gemeinderat macht es sich aber zu einfach, wenn er das gesamte Gebiet EINEM vorhabensbezogenen BB überlässt, welcher diese Gewinnmaximierung beabsichtigt, ohne mehr Einschränkungen zu fordern. Es wirkt so, also ob hier die Gewinnmaximierung eines Investors den Anliegen der Hirschberger Bürger nach dem Erhalt des besonderen Siedlungscharakters und der Frischluftfunktion vorgezogen wird.

4 Wohnetagen: Die Planungsseite (Architekt+Bauträger) berufen sich auf eine 2 geschossige Bauweise, welche für die umliegenden Gebäude typisch wäre. Baurechtlich ist das auch korrekt (2 Vollgeschosse). Aber: Bedingt durch den großen Baukörper, und einer Dachneigung von 45%deg; entstehen 2 weitere bewohnbare Etagen, nämlich Dachgeschoss + Spitzboden. D.h. wir reden von 4 Wohnetagen, welche mitnichten typisch sind. Keines der umliegenden Gebäude besitzt 4 Wohnetagen. Sogar die beiden ebenfalls mehrparteien Häuser in der Kantstrasse (oberhalb) haben keine 4 Wohnetagen z.B. da weitaus geringere Dachneigung.

Ein großräumiges Klimagutachten ist dringend notwendig: Bitte fordern Sie in Ihrem Einspruch die Beachtung der Frischluftschneise und eine angemessene Bebauung ein! Die geplante Bebauung ist für die klimasensible Frischluftschneise und die historische Bebauung in diesem Bereich viel zu massiv. Die Bodenversiegelung ist mit 60 % ist hoch. Es ist vorgesehen incl. der Nebenanlagen ca. 60% der 3.100 qm des Grundstücks zu überbauen. Das halten wir für zu viel.

Die geplante Bebauung zerstört das liebliche und typische Siedlungsbild der Gemeinde, da sie von der üblichen Randbebauung an der Breitgasse abweicht. Diese Bebauung wird ein Präzedenzfall werden, das Siedlungsbild wird massiv gestört. Fordern Sie eine angemessen Bebauung, die vorderen Häuserfronten müssen erhalten werden. Es gibt in der Gemeinde zahlreiche Beispiele die zeigen, dass eine solche angemessene Innenverdichtung möglich ist. Fordern sie eine 3D-Darstellung ein. Nur so können die Folgen der Bebauung abgeschätzt werden.

Fordern Sie einen ergänzenden Entwurf. Wir leben in einer Zeit, in der innovative zeitnahe Planungen den Ansprüchen der Natur, des Klimas und des Menschen gerecht werden können wie beispielsweise Niedrigenergiehäuser. Diese würden z.B. an die Tabakscheunen, die im Hangbereich in Hirschberg stehen anmuten.

Bedenken: Zu hohe bebauungsdichte: Die Bodenversiegelung ist mit 60 % zu hoch. Die beiden Gebäude im oberen Grundstücksbereich sollten zugunsten eines Grünbereiches entfallen und damit die Wohnbebauung auflockern. Damit würde die durchgängige Gartenzone erhalten bleiben.

Anregung: Erhalt und Integration des historischen Gewölbekellers. Dem Erhalt von jahrhundertealten Gebäudeteilen sollte Rechnung getragen werden. So könnte der Gewölbekeller incl. des Eingangsbogens mit Jahreszahl aus dem 16. Jahrhundert in die Wohnarchitektur einbezogen werden. Das wäre ein Gewinn für die Atmosphäre der dortigen Wohneinheiten.

Es darf nicht sein, dass nur aus finanziellen Gründen eine vorhabensbezogene Bebaungsplanung durchgeführt wird.

Zum Gesundheitsschutz und zur Wahrung des Siedlungsbildes sind ein Gesamtbebauungsplan und die Entwicklung eines langfristigen Konzeptes für diesen Bereich notwendig.

Wir als Hirschberger Bürger wollen es nicht dulden, dass die Klimafunktion und das Siedlungsbild aufs Spiel gesetzt werden.

Der Gemeinderat hat entschieden. Und jetzt wollen wir Bürger entscheiden und mitreden. Das können wir mit unserem Einspruch tun.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, bis zum 16.07.2012 einen Einspruch gegen den Bebauungsplan bei der Gemeinde einzureichen. Machen Sie sich Ihre Gedanken und gestalten Sie die Zukunft von Hirschberg aktiv mit.

Und wie geht das schnell und unkompliziert?
Nutzen sie unsere Seite Einwendungen auf dieser Homepage und senden sie direkt per Mail einen Einspruch an die Gemeinde!

Hier können Sie den Einspruch von Prof.Dr. Hollert einsehen.